Wir untersützen Sie und Ihre Angehörigen mit individuellen Leistungen in Ihrem gewohnten Umfeld. Unser Ziel ist es, Ihre Lebensqualität zu erhalten und Sie bestmöglich im Alltag zu entlasten.
Wir unterstützen Sie von Beginn an und kümmern uns gemeinsam um die Formalitäten und die Abwicklung mit den Kostenträgern.
Individuelle Unterstützung im Alltag, um ein Höchstmaß an Lebensqualität und Selbstständigkeit zu bieten.
Die Grundpflege bildet die Basis für eine umfassende Betreuung von Pflegebedürftigen. Sie umfasst alle wesentlichen, alltäglichen Hilfestellungen, die für Menschen mit eingeschränkter Selbstständigkeit unverzichtbar sind. Unser Ziel ist es, Pflegebedürftigen ein Leben in Würde und Selbstbestimmung zu ermöglichen – mit der nötigen Unterstützung genau dort, wo sie gebraucht wird.
Körperpflege
Unterstützung beim Waschen, Duschen oder Baden, Hilfe bei der Zahnpflege, Haarpflege sowie Hautpflege. Auch die Intimpflege und Unterstützung beim An- und Ausziehen gehören dazu.
Ernährung
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Zubereitung von Mahlzeiten oder auch Unterstützung bei der richtigen Ernährung, wenn besondere Ernährungsanforderungen bestehen.
Mobilität
Unterstützung beim Aufstehen, Hinlegen, Gehen, Treppensteigen oder bei der Lagerung im Bett, um die Beweglichkeit und Mobilität der pflegebedürftigen Person zu fördern oder zu erhalten.
Medizinische Versorgung zu Hause
Die Behandlungspflege ist ein essenzieller Bestandteil der häuslichen Pflege und umfasst alle medizinisch notwendigen Maßnahmen, die von unseren qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt werden.
Sie wird häufig ergänzend zur Grundpflege durchgeführt und trägt dazu bei, die medizinische Betreuung von Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld sicherzustellen. So können Krankenhausaufenthalte vermieden oder verkürzt werden.
Medikamentengabe
Wir sorgen für die pünktliche und korrekte Verabreichung von ärztlich verordneten Medikamenten, ob oral, per Injektion oder über Infusionen.
Wundversorgung
Unsere Pflegekräfte übernehmen die professionelle Versorgung von akuten und chronischen Wunden, wie beispielsweise nach Operationen oder bei Druckgeschwüren.
Blutdruck- und Blutzuckermessung
Regelmäßige Kontrolle von Blutdruck und Blutzuckerwerten zur Überwachung von chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Verbandswechsel
Fachgerechter Wechsel von Verbänden zur Wundheilung oder nach ärztlichen Eingriffen.
Stomaversorgung
Unterstützung und Pflege von Stomaträgern, um die Lebensqualität trotz künstlichem Darmausgang zu erhalten.
Injektionen und Infusionen
Verabreichung von Insulin, Heparin und anderen Medikamenten, die durch Injektion oder Infusion verabreicht werden müssen.
Anlegen von Kompressionsverbänden
Wir helfen bei der richtigen Anwendung von Kompressionsstrümpfen und -verbänden zur Unterstützung der Blutzirkulation.
Wir unterstützen Sie, wenn es einmal zu Engpässen in der Pflege kommt
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Ob durch Krankheit, wichtige Termine oder einen wohlverdienten Urlaub – die Pflegebedürftigen werden in dieser Zeit durch eine qualifizierte Ersatzpflege versorgt, damit die Kontuinität der Pflege gewährleistet wird.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen bereits mindestens sechs Monate in häuslicher Umgebung betreut hat und der Pflegegrad 2 oder höher vorliegt. Die Pflege kann durch Verwandte, Bekannte oder auch professionelle Pflegedienste übernommen werden.
Leistungen der Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege, die der Ersatzpflege im Falle von Urlaub oder Krankheit dient, kann zusammenhängend, aber auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Dabei beläuft sich die finanzielle Unterstützung auf bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr und lässt sich für die Bezahlung eines Pflegedienstes wie Hand in Hand einsetzen. So werden Betreuung und Pflege weiterhin sichergestellt, ohne Angebote stationärer Einrichtungen in Anspruch nehmen zu müssen.
Haben Sie Fragen zum Thema Verhinderungspflege?
Gern helfen wir Ihnen bei Anträgen oder weiteren Fragen. Lassen Sie sich gern unter 05145 285 12 18 beraten, oder schreiben Sie uns eine E-Mail an handinhand-pflege@web.de. Wir stehen Ihnen gern beratend zur Verfügung und freuen uns von Ihnen zu hören.
Hauswirtschaftliche Versorgung für Ihr Wohlbefinden
Unsere hauswirtschaftliche Versorgung bietet Ihnen die Entlastung, die Sie benötigen, um Ihren Alltag zu bewältigen und ein angenehmes Umfeld zu schaffen. Wir sind dabei die helfende Hand, die im Alltag oftmals fehlt und übernehmen alle Aufgaben, die zur Führung eines Haushalts notwendig sind.
Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie einen Pflegegrad haben, Anspruch über die Krankenkasse besteht, oder unsere Leistungen privat in Anspruch nehmen möchten.
Liegt ein Pflegegrad vor, steht Ihnen ein Entlastungsbetrag von 125€ im Monat zur Verfügung, worüber die Haushaltshilfe finanziert werden kann. Die Abwicklung mit den Kostenträgern übernehmen wir.
✓ Reinigung der Wohnfläche
✓ Wäschepflege
✓ Betten beziehen
✓ Fensterreinigung
✓ Blumen gießen
✓ Zubereiten von Mahlzeiten
✓ Gardinen waschen
✓ Müllentsorgung
✓ Staubwischen
Gemeinsam den Alltag meistern
Ihr Ansprechpartner für umfassende Versorgung zu Hause
Ob im Alter, durch Krankheit oder einen Unfall:
Sind Menschen von Pflegebedürftigkeit betroffen, so ändert sich für sie und deren Angehörige viel, sodass diese Situation oft mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden ist.
Damit Sie sich in dieser Situation gut informiert und unterstützt fühlen, bieten wir dazu kompetente Beratung und umfassende Unterstützung. Unser Ziel ist es, Ihnen bei der Organisation und Durchführung der häuslichen Pflege, Betreuung und hauswirtschaftlichen Versorgung zur Seite zu stehen.
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Als anerkannter Pflegedienst übernehmen wir auch die Beratungsbesuche gem. §37.3 SGB XI , die wichtige Erkenntnisse über die aktuelle Pflegesituation liefern und Voraussetzung für den vollen Bezug von Pflegegeld sind.
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